KI-Transparenzpflicht auf der Website: Was Sie seit dem 2. August 2026 kennzeichnen müssen

Zusammenfassung
- Artikel 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 und regelt Transparenz – nicht Verbote.
- Chatbots müssen erkennbar machen, dass man mit einer Maschine spricht, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
- Synthetische Inhalte (KI-Bilder, -Audio, -Video, -Texte) müssen von den Anbietern maschinenlesbar gekennzeichnet werden. Für Betreiber gilt eine sichtbare Offenlegungspflicht vor allem bei Deepfakes und bei Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
- Ein normaler, redaktionell geprüfter Unternehmensblog fällt nicht automatisch unter die Kennzeichnungspflicht – Artikel 50 Abs. 4 nimmt Inhalte aus, die einer menschlichen redaktionellen Kontrolle und Verantwortung unterliegen.
- Trotzdem lohnt sich ein freiwilliger Transparenzhinweis: aus Vertrauensgründen und weil er die Diskussion beendet, bevor sie beginnt.
Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information nach bestem Wissen, Stand August 2026. Keine Rechtsberatung. Die Auslegung von Art. 50 ist in Teilen noch nicht durch Behördenpraxis oder Gerichte gefestigt – lassen Sie kritische Fälle anwaltlich prüfen.
Was Artikel 50 überhaupt verlangt
Artikel 50 ist die Vorschrift, die für normale Unternehmenswebsites am ehesten relevant wird. Sie enthält im Kern vier Regelungen:
| Absatz | Wen es trifft | Pflicht |
|---|---|---|
| Abs. 1 | Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren | Information, dass es sich um ein KI-System handelt – außer es ist für eine verständige Person offensichtlich |
| Abs. 2 | Anbieter generativer KI | Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen (z. B. Wasserzeichen, Metadaten) |
| Abs. 3 | Betreiber von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung | Betroffene informieren |
| Abs. 4 | Betreiber, die Deepfakes erzeugen oder manipulieren; sowie KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse | Offenlegung, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde |
Entscheidend ist die Rollentrennung: Die maschinenlesbare Kennzeichnung ist eine Anbieterpflicht (OpenAI, Google & Co.), nicht Ihre. Sie als Betreiber schulden die sichtbare Offenlegung – und das nur in den in Abs. 3 und 4 genannten Fällen.
Der konkrete Praxis-Check für Ihre Website
| Ihre Funktion | Kennzeichnung nötig? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Chatbot / KI-Assistent im Kundenkontakt | Ja (Art. 50 Abs. 1, Anbieterpflicht – als Betreiber ohnehin dringend geraten) | Sichtbarer Hinweis im Chatfenster: "Sie chatten mit einem KI-Assistenten." |
| KI-gestütztes Analyse-Tool (z. B. Website-Check) | Ja, sinnvollerweise | Hinweis am Formular plus Abschnitt in der Datenschutzerklärung |
| Redaktionell geprüfter Blogbeitrag, teils KI-unterstützt geschrieben | In der Regel nein (redaktionelle Verantwortung, Art. 50 Abs. 4) | Freiwilliger Transparenzhinweis in der Autorenbox |
| Vollautomatisch generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse | Ja | Deutlicher Hinweis am Beitrag |
| Dekorative KI-Bilder (Hero, Icons, Illustrationen) | Als Deepfake nein, solange keine realen Personen/Ereignisse täuschend dargestellt werden | Hinweis im Bildnachweis oder Impressum ist gute Praxis |
| KI-generierte Bilder mit realistisch wirkenden Personen (z. B. "Team", "Kunden") | Ja, kritisch (Deepfake-Nähe, zusätzlich wettbewerbsrechtliches Irreführungsrisiko) | Nicht als echte Mitarbeitende oder Kundenstimmen darstellen |
| KI-generierte Kundenbewertungen | Verboten – unabhängig vom AI Act (UWG, gefälschte Bewertungen) | Finger weg |
Die letzte Zeile ist die wichtigste. Die schärfsten Konsequenzen für KMU drohen im Bereich KI-Inhalte nicht aus dem AI Act, sondern aus dem Lauterkeitsrecht: erfundene Testimonials, KI-Gesichter als "unser Team", frei erfundene Referenzen. Das ist abmahnfähig – und war es schon vor 2024.
Formulierungen, die Sie übernehmen können
Für ein Chat-Widget:
"Hinweis: Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an unser Team."
Für ein KI-gestütztes Tool oder Formular:
"Auswertung und Empfehlungen werden automatisiert von einem KI-Sprachmodell erzeugt. Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung."
Für die Autorenbox im Blog:
"Beiträge werden redaktionell verantwortet und geprüft. Bei Recherche, Formulierung und Illustration kommen teilweise KI-Werkzeuge zum Einsatz."
Für die Datenschutzerklärung – hier gehören mindestens hinein: eingesetzter Dienst und Anbieter, verarbeitete Daten, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer sowie ein Hinweis, ob Eingaben zum Modelltraining verwendet werden.
Drei Fehler, die wir regelmäßig sehen
- 1Der Chatbot, der so tut, als wäre er ein Mensch. Ein Bot mit Vornamen, Profilbild und "Ich melde mich gleich" ist genau der Fall, den Art. 50 Abs. 1 adressiert. Kennzeichnen, fertig.
- 2Die Datenschutzerklärung von 2022. Wer 2025 ein KI-Tool eingebaut hat, ohne die Erklärung anzufassen, hat ein DSGVO-Problem – völlig unabhängig vom AI Act.
- 3Kennzeichnung als Marketing-Risiko missverstanden. Unsere Erfahrung aus Kundenprojekten: Ein klarer Hinweis kostet keine Anfragen. Ein entlarvter Fake-Mensch kostet Vertrauen.
Umsetzung: Aufwand realistisch eingeschätzt
Für eine typische Unternehmenswebsite mit Chatbot und einem KI-Tool sprechen wir über wenige Stunden Arbeit: Hinweis im Widget, Textblock am Tool, Abschnitt in der Datenschutzerklärung, kurze interne Notiz, welche Dienste im Einsatz sind. Das ist kein Projekt, sondern eine Aufgabe für einen Nachmittag – wenn man weiß, wo hinzusehen ist.
Sie möchten wissen, wie Ihre Seite dasteht? Der kostenlose GEO-Check zeigt, wie KI-Systeme Ihre Website lesen; für die inhaltliche Prüfung genügt oft ein kurzes Gespräch über unser Kontaktformular.
Weiterlesen: EU-KI-Verordnung: Was für KMU jetzt gilt · KI-Kompetenz nach Art. 4: Pflichten für Unternehmen · Vertrauen auf der Website aufbauen
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50 sowie Art. 113 (Geltungsbeginn)
- Erwägungsgründe der Verordnung zu Transparenz und Deepfakes
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Anhang zu § 3 Abs. 3 (gefälschte Bewertungen)
Das könnte Sie auch interessieren

AI Act seit 2. August 2026: Die Umsetzungs-Checkliste für KMU
Die KI-Verordnung gilt jetzt. Statt Grundlagen: eine praktische Checkliste – KI-Inventar, Website-Hinweise, Datenschutzerklärung, Recruiting-Sonderfall und was ausdrücklich nicht nötig ist.

KI-Kompetenz nach Artikel 4: Die Pflicht, die fast alle übersehen
Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Was das heißt, wie viel Aufwand realistisch ist und wie ein schlanker Nachweis aussieht.

EU-KI-Verordnung für KMU: Was seit August 2026 wirklich gilt
Der AI Act betrifft nicht nur Tech-Konzerne. Wer ChatGPT, KI-Chatbots oder KI-Texte im Unternehmen nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Was das konkret bedeutet – ohne Panikmache.