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    KI-Transparenzpflicht auf der Website: Was Sie seit dem 2. August 2026 kennzeichnen müssen

    AM
    Ahmad Marvin Jaber
    8 Min. Lesezeit
    KI-Transparenzpflicht auf der Website: Was Sie seit dem 2. August 2026 kennzeichnen müssen – Beitragsbild von VisiBuilt

    Zusammenfassung

    • Artikel 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 und regelt Transparenz – nicht Verbote.
    • Chatbots müssen erkennbar machen, dass man mit einer Maschine spricht, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
    • Synthetische Inhalte (KI-Bilder, -Audio, -Video, -Texte) müssen von den Anbietern maschinenlesbar gekennzeichnet werden. Für Betreiber gilt eine sichtbare Offenlegungspflicht vor allem bei Deepfakes und bei Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
    • Ein normaler, redaktionell geprüfter Unternehmensblog fällt nicht automatisch unter die Kennzeichnungspflicht – Artikel 50 Abs. 4 nimmt Inhalte aus, die einer menschlichen redaktionellen Kontrolle und Verantwortung unterliegen.
    • Trotzdem lohnt sich ein freiwilliger Transparenzhinweis: aus Vertrauensgründen und weil er die Diskussion beendet, bevor sie beginnt.

    Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information nach bestem Wissen, Stand August 2026. Keine Rechtsberatung. Die Auslegung von Art. 50 ist in Teilen noch nicht durch Behördenpraxis oder Gerichte gefestigt – lassen Sie kritische Fälle anwaltlich prüfen.

    Was Artikel 50 überhaupt verlangt

    Artikel 50 ist die Vorschrift, die für normale Unternehmenswebsites am ehesten relevant wird. Sie enthält im Kern vier Regelungen:

    AbsatzWen es trifftPflicht
    Abs. 1Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagierenInformation, dass es sich um ein KI-System handelt – außer es ist für eine verständige Person offensichtlich
    Abs. 2Anbieter generativer KIAusgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen (z. B. Wasserzeichen, Metadaten)
    Abs. 3Betreiber von Emotionserkennung oder biometrischer KategorisierungBetroffene informieren
    Abs. 4Betreiber, die Deepfakes erzeugen oder manipulieren; sowie KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem InteresseOffenlegung, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde

    Entscheidend ist die Rollentrennung: Die maschinenlesbare Kennzeichnung ist eine Anbieterpflicht (OpenAI, Google & Co.), nicht Ihre. Sie als Betreiber schulden die sichtbare Offenlegung – und das nur in den in Abs. 3 und 4 genannten Fällen.

    Der konkrete Praxis-Check für Ihre Website

    Ihre FunktionKennzeichnung nötig?Empfehlung
    Chatbot / KI-Assistent im KundenkontaktJa (Art. 50 Abs. 1, Anbieterpflicht – als Betreiber ohnehin dringend geraten)Sichtbarer Hinweis im Chatfenster: "Sie chatten mit einem KI-Assistenten."
    KI-gestütztes Analyse-Tool (z. B. Website-Check)Ja, sinnvollerweiseHinweis am Formular plus Abschnitt in der Datenschutzerklärung
    Redaktionell geprüfter Blogbeitrag, teils KI-unterstützt geschriebenIn der Regel nein (redaktionelle Verantwortung, Art. 50 Abs. 4)Freiwilliger Transparenzhinweis in der Autorenbox
    Vollautomatisch generierte Texte zu Themen von öffentlichem InteresseJaDeutlicher Hinweis am Beitrag
    Dekorative KI-Bilder (Hero, Icons, Illustrationen)Als Deepfake nein, solange keine realen Personen/Ereignisse täuschend dargestellt werdenHinweis im Bildnachweis oder Impressum ist gute Praxis
    KI-generierte Bilder mit realistisch wirkenden Personen (z. B. "Team", "Kunden")Ja, kritisch (Deepfake-Nähe, zusätzlich wettbewerbsrechtliches Irreführungsrisiko)Nicht als echte Mitarbeitende oder Kundenstimmen darstellen
    KI-generierte KundenbewertungenVerboten – unabhängig vom AI Act (UWG, gefälschte Bewertungen)Finger weg

    Die letzte Zeile ist die wichtigste. Die schärfsten Konsequenzen für KMU drohen im Bereich KI-Inhalte nicht aus dem AI Act, sondern aus dem Lauterkeitsrecht: erfundene Testimonials, KI-Gesichter als "unser Team", frei erfundene Referenzen. Das ist abmahnfähig – und war es schon vor 2024.

    Formulierungen, die Sie übernehmen können

    Für ein Chat-Widget:

    "Hinweis: Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an unser Team."

    Für ein KI-gestütztes Tool oder Formular:

    "Auswertung und Empfehlungen werden automatisiert von einem KI-Sprachmodell erzeugt. Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung."

    Für die Autorenbox im Blog:

    "Beiträge werden redaktionell verantwortet und geprüft. Bei Recherche, Formulierung und Illustration kommen teilweise KI-Werkzeuge zum Einsatz."

    Für die Datenschutzerklärung – hier gehören mindestens hinein: eingesetzter Dienst und Anbieter, verarbeitete Daten, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer sowie ein Hinweis, ob Eingaben zum Modelltraining verwendet werden.

    Drei Fehler, die wir regelmäßig sehen

    1. 1
      Der Chatbot, der so tut, als wäre er ein Mensch. Ein Bot mit Vornamen, Profilbild und "Ich melde mich gleich" ist genau der Fall, den Art. 50 Abs. 1 adressiert. Kennzeichnen, fertig.
    2. 2
      Die Datenschutzerklärung von 2022. Wer 2025 ein KI-Tool eingebaut hat, ohne die Erklärung anzufassen, hat ein DSGVO-Problem – völlig unabhängig vom AI Act.
    3. 3
      Kennzeichnung als Marketing-Risiko missverstanden. Unsere Erfahrung aus Kundenprojekten: Ein klarer Hinweis kostet keine Anfragen. Ein entlarvter Fake-Mensch kostet Vertrauen.

    Umsetzung: Aufwand realistisch eingeschätzt

    Für eine typische Unternehmenswebsite mit Chatbot und einem KI-Tool sprechen wir über wenige Stunden Arbeit: Hinweis im Widget, Textblock am Tool, Abschnitt in der Datenschutzerklärung, kurze interne Notiz, welche Dienste im Einsatz sind. Das ist kein Projekt, sondern eine Aufgabe für einen Nachmittag – wenn man weiß, wo hinzusehen ist.

    Sie möchten wissen, wie Ihre Seite dasteht? Der kostenlose GEO-Check zeigt, wie KI-Systeme Ihre Website lesen; für die inhaltliche Prüfung genügt oft ein kurzes Gespräch über unser Kontaktformular.

    Weiterlesen: EU-KI-Verordnung: Was für KMU jetzt gilt · KI-Kompetenz nach Art. 4: Pflichten für Unternehmen · Vertrauen auf der Website aufbauen

    Quellen

    • Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50 sowie Art. 113 (Geltungsbeginn)
    • Erwägungsgründe der Verordnung zu Transparenz und Deepfakes
    • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Anhang zu § 3 Abs. 3 (gefälschte Bewertungen)
    AI Act
    Transparenzpflicht
    Website
    Chatbot
    Compliance

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