Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 – Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Visibuilt, Inhaber: Ahmad Marvin Jaber, Anschrift: Zum Eisernen Mann 3, 53913 Swisttal (nachfolgend „Auftragnehmer") und deren Kunden.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich nicht an Verbraucher; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge besteht für Auftraggeber als Unternehmer nicht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 – Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO, einschließlich lokaler SEO) und damit verbundene Online-Marketing-Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuellen Angebot beziehungsweise Vertrag. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung einer Dienstleistung bzw. eines werkvertraglich geschuldeten Ergebnisses im Sinne der vereinbarten Spezifikationen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Besucherzahl oder eine bestimmte Rankingposition in Suchmaschinen.
(3) Soweit zur Vertragserfüllung Dienste oder Leistungen Dritter (z. B. Hosting-Provider, Domain-Registrare, Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen, Analyse-Tools) genutzt werden, sind diese nicht Bestandteil des zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht die dauerhafte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit dieser Drittleistungen. Etwaige vertragliche Beziehungen des Auftraggebers zu Drittanbietern bleiben hiervon unberührt.
(4) Der Auftragnehmer ist in der Wahl der zur Leistungserbringung eingesetzten technischen Mittel, Software und Tools frei. Er kann insbesondere auch automatisierte oder KI-gestützte Systeme (z. B. Website-Builder, Code-Generatoren, Content-Tools) verwenden, sofern die vertraglich geschuldete Qualität und Funktionalität der Leistung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
§ 3 – Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt in der Regel dadurch zustande, dass der Auftragnehmer ein Auftragsangebot des Auftraggebers (z. B. auf Grundlage eines Angebots des Auftragnehmers) schriftlich oder in Textform annimmt oder mit der Ausführung der Leistungen beginnt.
(3) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
§ 4 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, rechtliche Hinweise, Unternehmensinformationen) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Daten frei von Rechten Dritter sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung dieser Inhalte durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.
(3) Der Auftraggeber wirkt im erforderlichen Umfang bei der Umsetzung des Projekts mit, insbesondere durch zeitnahe Freigaben, Rückmeldungen und Entscheidungen. Verzögerungen, die auf einer fehlenden oder verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern etwaige vereinbarte Fristen entsprechend; Mehrkosten durch Mehraufwand können nach Aufwand berechnet werden.
(4) Im Rahmen von SEO-Leistungen wirkt der Auftraggeber insbesondere bei der Auswahl von Suchbegriffen (Keywords) und bei der Umsetzung empfohlener Maßnahmen (z. B. inhaltliche Anpassungen auf der Website) mit. Unterlässt der Auftraggeber die Umsetzung empfohlener Maßnahmen, ist der Auftragnehmer nicht für ausbleibende oder geringere Erfolge verantwortlich.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für 12 Monate nach deren Beendigung keine Mitarbeiter oder wesentlichen Subunternehmer des Auftragnehmers abzuwerben oder ohne Zustimmung des Auftragnehmers direkt zu beauftragen.
(6) Soweit der Auftragnehmer Inhalte (insbesondere Texte, Überschriften, Meta-Angaben, Vorschläge für rechtliche Hinweise oder Formulierungen) erstellt oder vorschlägt, bleibt der Auftraggeber für deren inhaltliche, fachliche und rechtliche Prüfung verantwortlich. Der Auftraggeber hat die Inhalte vor Veröffentlichung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen und freizugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus inhaltlichen Fehlern oder rechtlicher Unzulässigkeit der vom Auftraggeber freigegebenen Inhalte resultieren, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.
§ 4a – Preisangaben, Kostenvoranschläge und „ab"-Preise
(1) Auf der Website des Auftragnehmers sowie in Marketingmaterialien werden Pakete und Leistungen mit „ab"-Preisen ausgewiesen. Diese Preise sind unverbindliche Richtwerte für den jeweiligen Paketrahmen und stellen kein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar.
(2) Die verbindliche Vergütung wird nach einem individuellen Briefing in einem schriftlichen oder textförmlichen Einzelangebot festgelegt. Maßgeblich für die geschuldete Leistung und Vergütung ist ausschließlich dieses Einzelangebot bzw. der hieraus geschlossene Vertrag.
(3) Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich – sofern nicht anders gekennzeichnet – netto, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B); siehe § 1 (2).
(4) Beispielrechnungen, Ratenbeispiele und unverbindliche Kalkulatoren (z. B. Ratenrechner) dienen ausschließlich der Orientierung und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Konditionierung im Einzelfall.
§ 5 – Besondere Bestimmungen für Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1) Ziel der SEO-Dienstleistungen ist eine Verbesserung der Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der Webpräsenz des Auftraggebers in Suchmaschinen durch technische, inhaltliche und strukturelle Optimierung. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine bestimmte Position in den Suchergebnissen oder eine bestimmte Anzahl von Besuchern oder Anfragen, ist nicht geschuldet.
(2) Der Auftragnehmer wirkt auf Grundlage der vereinbarten Leistungen auf eine Verbesserung der Sichtbarkeit hin. Die Entscheidung über die tatsächliche Platzierung der Website in Suchmaschinen liegt allein beim jeweiligen Anbieter; dessen Algorithmen und Änderungen sind vom Auftragnehmer nicht beeinflussbar.
(3) Die Leistungen des Auftragnehmers können insbesondere technische und inhaltliche Onpage-Optimierungen, Empfehlungen zu Offpage-Maßnahmen (z. B. Backlink-Strategien), die Erstellung oder Überarbeitung von Inhalten sowie die Auswertung und Berichterstattung (Reporting) umfassen, jeweils entsprechend der individuellen Vereinbarung.
(4) Kostenpflichtige Maßnahmen bei Dritten (z. B. Buchung von Tools, Anzeigen, Verzeichniseinträgen, Backlinks, Content-Platzierungen) werden nur auf gesonderte Vereinbarung des Auftraggebers durchgeführt und diesem gesondert in Rechnung gestellt oder vom Auftraggeber direkt gebucht.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige negative Auswirkungen auf das Ranking oder die Sichtbarkeit der Website, die aus algorithmischen Änderungen von Suchmaschinen, aus manuellen Maßnahmen der Suchmaschinenbetreiber oder aus Handlungen Dritter resultieren.
§ 6 – Besondere Bestimmungen für Webdesign und Abnahme
(1) Der Auftragnehmer erstellt im Rahmen von Webdesignleistungen auf Basis der Vorgaben des Auftraggebers Layouts, Designs, Templates und technische Umsetzungen (z. B. in HTML, CSS, JavaScript, React oder vergleichbaren Technologien).
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst jedes Webdesign-Projekt pro definierter Projektphase eine Korrekturschleife (Überarbeitungsrunde) im angemessenen Umfang. Weitere Korrekturschleifen und Änderungswünsche, insbesondere solche, die nachträglich bereits freigegebene Entwürfe wesentlich verändern oder zusätzliche Funktionen/Strukturen betreffen, werden nach Aufwand auf Stundenbasis oder gemäß individueller Vereinbarung gesondert vergütet.
(3) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Ergebnisse zur Prüfung und Abnahme bereit (z. B. Bereitstellung auf einem Test- oder Liveserver oder als Datenpaket). Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder etwaige Mängel unter konkreter Benennung schriftlich oder in Textform zu rügen.
(4) Erfolgt innerhalb der Frist keine substantiierte Mängelrüge und verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe konkreter Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Website produktiv nutzt (z. B. Live-Schaltung) oder die Vergütung ohne Vorbehalt zahlt.
(5) Sind Teilabnahmen (Meilensteine) vereinbart, können einzelne Projektabschnitte gesondert abgenommen werden. Mit Teilabnahme gelten die jeweiligen Leistungen insoweit als vertragsgemäß; spätere Einwendungen sind insoweit nur zulässig, wenn zuvor nicht erkennbare Mängel vorlagen.
§ 6a – Technische Plattform, Hosting und Migration
(1) Die vom Auftragnehmer erstellten Websites werden auf Grundlage moderner, codebasierter Web-Technologien (u. a. HTML, CSS, JavaScript/TypeScript, React und vergleichbare Frameworks) als statisch oder serverseitig vorgerenderte Anwendungen entwickelt. Der Auftragnehmer setzt zur Erstellung moderne Entwicklungswerkzeuge ein, die teilweise KI-gestützt arbeiten; die konzeptionelle Steuerung, Qualitätssicherung und Freigabe erfolgt durch den Auftragnehmer.
(2) Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine WordPress-, Wix-, Jimdo- oder vergleichbare CMS- bzw. Baukasten-Website. Eine Übernahme oder Weiterführung des Projekts in einem klassischen Content-Management-System (z. B. WordPress) ist technisch nicht ohne vollständige Neuerstellung möglich. Der Auftraggeber wird hierauf vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen und akzeptiert diese Architektur mit Vertragsschluss.
(3) Pflege, Erweiterung und inhaltliche Anpassung der Website setzen entsprechende technische Kenntnisse oder eine fortlaufende Beauftragung des Auftragnehmers bzw. eines geeigneten Dritten voraus. Der Auftragnehmer schuldet keine Schulung in diesen Technologien, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Das Hosting der Website ist nicht automatisch Bestandteil des Webdesign-Auftrags. Der Auftragnehmer bietet auf gesonderte Vereinbarung ein Hosting-Paket auf einer für die eingesetzten Technologien geeigneten Plattform (z. B. moderner Static-/Edge-Host) zu einem Einstiegspreis ab 120,00 EUR netto pro Jahr an. Bei erhöhtem Traffic, Datenvolumen oder besonderem Funktionsumfang (z. B. Shops, Portale, Web-Apps, Mehrsprachigkeit) wird das Hosting individuell kalkuliert; der Auftragnehmer behält sich vor, bei Überschreitung der dem Einstiegspreis zugrunde liegenden technischen Rahmenparameter ein angepasstes Hosting-Angebot zu unterbreiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, das Hosting über den Auftragnehmer zu beziehen; in diesem Fall ist er für ein technisch geeignetes Hosting selbst verantwortlich. Klassisches Shared-Webhosting (z. B. reine FTP-/WordPress-Hoster) ist regelmäßig nicht geeignet.
(5) Endet die Zusammenarbeit, kann der Auftraggeber die erstellten Quelldateien nach vollständiger Bezahlung übernehmen und auf einem von ihm gewählten, technisch geeigneten Hosting weiterbetreiben. Der Auftragnehmer schuldet auf Wunsch eine angemessene Unterstützung beim Übergabevorgang nach Aufwand; die laufenden Hosting-, Domain- und Drittanbieterkosten trägt ab Übergabe der Auftraggeber. Eine Migration auf ein klassisches CMS (z. B. WordPress) ist – wie unter (2) beschrieben – nicht möglich und nicht geschuldet.
§ 7 – Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt für Webdesign-Projekte folgende Zahlungsweise:
- 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung bei Vertragsschluss bzw. Projektstart (Anzahlung),
- 50 % bei Fertigstellung und vor Live-Schaltung bzw. Übergabe des Projekts.
(3) Bei laufenden SEO- oder Wartungsverträgen erfolgt die Abrechnung regelmäßig monatlich. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Beträge zurückzubehalten. Für jede Mahnung kann eine pauschale Mahngebühr von 5,00 EUR erhoben werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Verzuges bleiben unberührt.
(5) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis behält sich der Auftragnehmer sämtliche Rechte an den erbrachten Leistungen vor. Insbesondere gehen Nutzungsrechte an erstellten Werken erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 – Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge über einmalige Leistungen (insbesondere Einzelprojekte im Webdesign oder einzelne Maßnahmenpakete) enden mit vollständiger Erfüllung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten und Abnahme, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Laufende Verträge, insbesondere für dauerhafte SEO-Betreuung, Wartung oder vergleichbare wiederkehrende Dienstleistungen, werden – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schrift- oder Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Fälligkeitstermine mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug ist oder
- der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten in erheblichem Maße und trotz Abmahnung verletzt.
In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten; weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben vorbehalten.
§ 9 – Eigentums- und Nutzungsrechte
(1) Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages geschaffenen oder zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Designentwürfe, Layouts, Programmierungen, Templates, Texte, Grafiken, Konzepte) verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, soweit sie nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragen werden.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber – sofern nicht abweichend geregelt – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zum vertraglich vereinbarten Zweck (insbesondere Betrieb der erstellten Website). Das Nutzungsrecht ist räumlich und zeitlich unbeschränkt, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
(3) Weitergehende Nutzungen, Bearbeitungen, Vervielfältigungen oder Weiterlizenzierungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und gegebenenfalls zusätzlicher Vergütung.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den von ihm erstellten Websites in angemessener und unaufdringlicher Weise einen Hinweis auf seine Urheberschaft (z. B. „Webdesign: Visibuilt") mit Verlinkung zu seiner eigenen Website anzubringen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber kann diesen Hinweis aus wichtigem Grund nach Abstimmung entfernen lassen.
(5) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber unter Nennung von Namen und Logo als Referenzkunden benennen und die erbrachten Leistungen (z. B. Screenshots der Website) zu Präsentations- und Marketingzwecken nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§ 9a – Keine Rechtsberatung; Haftungsausschluss für rechtliche Texte
(1) Der Auftragnehmer ist kein Rechtsanwalt und erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Sämtliche Hinweise zu rechtlichen Themen (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Cookie-Banner, Einwilligungen, urheberrechtliche Fragen) sind unverbindliche Hinweise und ersetzen keine anwaltliche Beratung.
(2) Soweit der Auftragnehmer rechtliche Texte technisch in die Website einbindet, übernimmt er ausschließlich die technische Integration. Für die inhaltliche, fachliche und rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Texte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtlichen Texte durch einen qualifizierten Rechtsberater oder einen geprüften Rechtstexte-Generator erstellen oder prüfen zu lassen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnungen, Bußgelder, Schadensersatzansprüche Dritter oder sonstige Nachteile, die dem Auftraggeber aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder fehlender rechtlicher Texte entstehen, sofern dem Auftragnehmer insoweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 9b – Keine Erfolgsgarantie SEO, Reichweite und Konversionen
(1) Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Position in Suchergebnissen, keine bestimmte Sichtbarkeit, keinen bestimmten Traffic, keine bestimmte Verweildauer, keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Leads oder Verkäufen und keine bestimmte Konversionsrate.
(2) Geschuldet ist die fachgerechte Umsetzung allgemein anerkannter SEO- und Webentwicklungs-Standards entsprechend dem im Vertrag vereinbarten Leistungsumfang. Auswirkungen auf Ranking, Reichweite und Geschäftserfolg hängen von einer Vielzahl externer Faktoren ab (insbesondere Algorithmen, Wettbewerb, Marktbedingungen, eigene Maßnahmen des Auftraggebers) und liegen nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers.
(3) Beispielwerte, Fallbeispiele oder Referenzergebnisse, die in Marketingmaterialien oder auf der Website des Auftragnehmers genannt werden, stellen keine Zusicherung vergleichbarer Ergebnisse für den konkreten Auftrag dar.
§ 10 – Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in angemessenen Abständen Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen.
(5) Etwaige Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung, bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich oder in Textform zu rügen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es besteht eine zwingende gesetzliche Haftung.
(7) Der Auftragnehmer haftet nicht für negative Rankingveränderungen, De-Indexierung oder Abstrafungen einer Website durch Suchmaschinen, soweit diese nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß des Auftragnehmers gegen anerkannte Richtlinien beruhen.
§ 11 – Schlussbestimmungen
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Vertragsabwicklung. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeigneter Subunternehmer zu bedienen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(7) Individuelle vertragliche Abreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie schriftlich oder in Textform festgehalten sind.
Stand: 09.05.2026