AI Act seit 2. August 2026: Die Umsetzungs-Checkliste für KMU

Zusammenfassung
- Seit dem 2. August 2026 ist die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) weitgehend anwendbar – inklusive der Transparenzpflichten aus Artikel 50.
- Für ein normales KMU sind es im Kern vier Aufgaben: KI-Inventar erstellen, Mitarbeitende schulen (Art. 4, gilt schon seit Februar 2025), Website-Hinweise setzen, Datenschutzerklärung ergänzen.
- Der einzige realistische Hochrisiko-Fall im Mittelstand ist automatisierte Bewerbervorauswahl (Anhang III).
- Was nicht nötig ist: Zertifikate, externe Audits, ein Verzeichnis nach Vorbild der DSGVO, Kennzeichnung jedes redaktionell geprüften Blogtexts.
- Realistischer Aufwand für ein Unternehmen mit 5–30 Mitarbeitenden: ein halber bis ein ganzer Tag.
Hinweis: Dieser Beitrag bündelt frei zugängliche Informationen aus dem Verordnungstext und offiziellen Quellen (Stand: August 2026). Er ist keine Rechtsberatung und keine Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit IT-Schwerpunkt.
Schritt 1: KI-Inventar – eine Tabelle, mehr nicht
Bevor Sie irgendetwas umsetzen, brauchen Sie eine Übersicht: Welche KI kommt im Unternehmen tatsächlich zum Einsatz? Erfahrungsgemäß sind es mehr Tools, als die Geschäftsführung vermutet – Marketing nutzt einen Textgenerator, der Vertrieb ein Transkriptionstool, die Buchhaltung eine Belegerkennung.
| Typische Anwendung | Ihre Rolle | Risikoklasse (Regelfall) | Was zu tun ist |
|---|---|---|---|
| ChatGPT / Textgenerator für Entwürfe | Betreiber | Minimales Risiko | KI-Kompetenz, interne Nutzungsregeln, keine vertraulichen Daten in Prompts |
| KI-Chatbot auf der Website | Betreiber | Begrenztes Risiko (Art. 50) | Sichtbarer Hinweis, dass man mit einer Maschine spricht |
| KI-Bilder und Illustrationen | Betreiber | Begrenztes Risiko | Offenlegung nur bei Deepfakes; dekorative Grafiken sind nicht erfasst |
| Übersetzung, Transkription, Rechtschreibprüfung | Betreiber | Minimales Risiko | Keine spezifischen Pflichten über Art. 4 hinaus |
| Automatisierte Bewerbervorauswahl / -bewertung | Betreiber | Hochrisiko (Anhang III) | Gesonderte Betreiberpflichten – siehe unten |
| Bonitäts-Scoring gegenüber Verbrauchern | Betreiber | Hochrisiko (Anhang III) | Gesonderte Betreiberpflichten, meist über den Dienstleister geregelt |
Halten Sie pro Tool fest: Name, Zweck, wer es nutzt, welche Daten hineingehen. Diese Tabelle ist gleichzeitig die halbe Dokumentation für die KI-Kompetenzpflicht.
Schritt 2: Was auf die Website gehört
Hier wird es konkret. Drei Stellen sind relevant:
Chatbot. Wenn ein Dialogsystem im Einsatz ist, muss erkennbar sein, dass die Antwort von einer Maschine kommt – es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich. Ein Satz genügt:
Dieser Chat wird durch ein KI-System beantwortet. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an unser Team.
KI-gestützte Tools und Auswertungen. Wer wie wir automatisierte Analysen anbietet, sollte das offenlegen – bei uns steht der Hinweis direkt beim SEO-Check und beim GEO-Check:
Die Auswertung wird automatisiert mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Ergebnisse sind Anhaltspunkte und ersetzen keine individuelle Beratung.
Redaktionelle Inhalte. Für einen geprüften Unternehmensblog besteht nach Art. 50 Abs. 4 im Regelfall keine Kennzeichnungspflicht, weil die redaktionelle Verantwortung bei einem Menschen liegt. Ein freiwilliger Hinweis in der Autorenbox ist trotzdem klug – er kostet nichts und beendet die Diskussion, bevor sie entsteht. Die Details dazu im Beitrag zu den Transparenzpflichten.
Schritt 3: Datenschutzerklärung ergänzen
Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht, er kommt dazu. Wenn ein KI-Tool personenbezogene Daten verarbeitet – Chatverläufe, E-Mail-Adressen, hochgeladene Dokumente –, gehört das in die Datenschutzerklärung. Sinnvolle Struktur für einen eigenen Abschnitt:
- 1Welches System wird eingesetzt und zu welchem Zweck?
- 2Welche Daten fließen hinein?
- 3Werden die Daten zu Trainingszwecken genutzt? (Wenn nein: ausdrücklich schreiben.)
- 4Rechtsgrundlage und Speicherdauer.
- 5Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter geregelt?
Punkt 3 ist der, den Interessenten tatsächlich lesen.
Schritt 4: Der Recruiting-Sonderfall
Das ist die eine Konstellation, bei der aus Pflichtübung Ernst wird. Software, die Bewerbungen automatisiert filtert, sortiert oder bewertet, fällt unter Anhang III und damit in die Hochrisiko-Kategorie. Als Betreiber treffen Sie dann unter anderem:
- Menschliche Aufsicht: Eine benannte, fachlich geeignete Person muss die Ergebnisse überwachen und überstimmen können.
- Bestimmungsgemäße Nutzung: Das System nur so einsetzen, wie es der Anbieter vorsieht.
- Information der Betroffenen: Bewerberinnen und Bewerber müssen wissen, dass ein KI-System an der Entscheidung mitwirkt.
- Protokollierung: Logs des Systems aufbewahren, soweit sie in Ihrem Einflussbereich liegen.
Praktischer Rat: Fragen Sie Ihren Bewerbermanagement-Anbieter schriftlich, ob und wo KI-gestütztes Ranking stattfindet. Viele Systeme haben Scoring-Funktionen, die standardmäßig aktiv sind, ohne dass es jemand im Unternehmen weiß.
Was ausdrücklich nicht nötig ist
Gegen die Panikmache, die derzeit über LinkedIn läuft:
- Kein Zertifikat und keine Pflichtschulung mit vorgeschriebener Stundenzahl. Art. 4 verlangt ein angemessenes Kompetenzniveau, keine Prüfung. Mehr dazu im Beitrag zur KI-Kompetenz.
- Kein amtliches Register und keine Anmeldung für Betreiber niedrigriskanter Systeme.
- Kein externes Audit und keine Konformitätsbewertung – die trifft Anbieter von Hochrisiko-Systemen, nicht den Betrieb, der ein fertiges Tool nutzt.
- Keine Kennzeichnung jedes einzelnen Textes, der irgendwann einmal einen KI-Entwurf gesehen hat.
Wer Ihnen ein vierstelliges "AI-Act-Compliance-Paket" für einen Handwerksbetrieb verkaufen will, verkauft im Wesentlichen die Tabelle aus Schritt 1.
Die Checkliste in Kurzform
| # | Aufgabe | Zuständig | Aufwand |
|---|---|---|---|
| 1 | KI-Inventar als Tabelle anlegen | Geschäftsführung | 1–2 h |
| 2 | Interne KI-Nutzungsrichtlinie (2–3 Seiten) | Geschäftsführung | 2 h |
| 3 | Kurzschulung + Teilnehmerliste | intern | 1–2 h |
| 4 | Chatbot- und Tool-Hinweise auf der Website | Webdienstleister | 0,5 h |
| 5 | Abschnitt "Einsatz von KI-Systemen" in der Datenschutzerklärung | Rechtsberatung prüfen lassen | 1 h |
| 6 | Recruiting-Tools auf Scoring-Funktionen prüfen | HR | 1 h |
| 7 | Jährliche Wiedervorlage | Geschäftsführung | 15 min |
Und die Website?
Die Punkte 4 und 5 sind der Teil, der technisch umgesetzt werden muss. Wenn Sie ohnehin an Ihrer Website arbeiten: Transparenzhinweise, eine saubere Datenschutzerklärung und maschinenlesbare Strukturdaten gehen gut zusammen – Letzteres zahlt zusätzlich auf die Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen ein. Wie das funktioniert, steht im Beitrag zu llms.txt und strukturierten Daten. Den aktuellen Stand Ihrer Seite können Sie mit dem GEO-Check prüfen.
Weiterlesen: EU-KI-Verordnung für KMU: Der Überblick · Transparenzpflichten nach Art. 50 · KI-Kompetenz nach Art. 4
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Art. 4, 26, 50, 99, 113 sowie Anhang III – abrufbar über EUR-Lex
- Informationsangebote der Europäischen Kommission zum AI Act
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