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    AI Act seit 2. August 2026: Die Umsetzungs-Checkliste für KMU

    AM
    Ahmad Marvin Jaber
    8 Min. Lesezeit
    AI Act seit 2. August 2026: Die Umsetzungs-Checkliste für KMU – Beitragsbild von VisiBuilt

    Zusammenfassung

    • Seit dem 2. August 2026 ist die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) weitgehend anwendbar – inklusive der Transparenzpflichten aus Artikel 50.
    • Für ein normales KMU sind es im Kern vier Aufgaben: KI-Inventar erstellen, Mitarbeitende schulen (Art. 4, gilt schon seit Februar 2025), Website-Hinweise setzen, Datenschutzerklärung ergänzen.
    • Der einzige realistische Hochrisiko-Fall im Mittelstand ist automatisierte Bewerbervorauswahl (Anhang III).
    • Was nicht nötig ist: Zertifikate, externe Audits, ein Verzeichnis nach Vorbild der DSGVO, Kennzeichnung jedes redaktionell geprüften Blogtexts.
    • Realistischer Aufwand für ein Unternehmen mit 5–30 Mitarbeitenden: ein halber bis ein ganzer Tag.

    Hinweis: Dieser Beitrag bündelt frei zugängliche Informationen aus dem Verordnungstext und offiziellen Quellen (Stand: August 2026). Er ist keine Rechtsberatung und keine Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit IT-Schwerpunkt.

    Schritt 1: KI-Inventar – eine Tabelle, mehr nicht

    Bevor Sie irgendetwas umsetzen, brauchen Sie eine Übersicht: Welche KI kommt im Unternehmen tatsächlich zum Einsatz? Erfahrungsgemäß sind es mehr Tools, als die Geschäftsführung vermutet – Marketing nutzt einen Textgenerator, der Vertrieb ein Transkriptionstool, die Buchhaltung eine Belegerkennung.

    Typische AnwendungIhre RolleRisikoklasse (Regelfall)Was zu tun ist
    ChatGPT / Textgenerator für EntwürfeBetreiberMinimales RisikoKI-Kompetenz, interne Nutzungsregeln, keine vertraulichen Daten in Prompts
    KI-Chatbot auf der WebsiteBetreiberBegrenztes Risiko (Art. 50)Sichtbarer Hinweis, dass man mit einer Maschine spricht
    KI-Bilder und IllustrationenBetreiberBegrenztes RisikoOffenlegung nur bei Deepfakes; dekorative Grafiken sind nicht erfasst
    Übersetzung, Transkription, RechtschreibprüfungBetreiberMinimales RisikoKeine spezifischen Pflichten über Art. 4 hinaus
    Automatisierte Bewerbervorauswahl / -bewertungBetreiberHochrisiko (Anhang III)Gesonderte Betreiberpflichten – siehe unten
    Bonitäts-Scoring gegenüber VerbrauchernBetreiberHochrisiko (Anhang III)Gesonderte Betreiberpflichten, meist über den Dienstleister geregelt

    Halten Sie pro Tool fest: Name, Zweck, wer es nutzt, welche Daten hineingehen. Diese Tabelle ist gleichzeitig die halbe Dokumentation für die KI-Kompetenzpflicht.

    Schritt 2: Was auf die Website gehört

    Hier wird es konkret. Drei Stellen sind relevant:

    Chatbot. Wenn ein Dialogsystem im Einsatz ist, muss erkennbar sein, dass die Antwort von einer Maschine kommt – es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich. Ein Satz genügt:

    Dieser Chat wird durch ein KI-System beantwortet. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an unser Team.

    KI-gestützte Tools und Auswertungen. Wer wie wir automatisierte Analysen anbietet, sollte das offenlegen – bei uns steht der Hinweis direkt beim SEO-Check und beim GEO-Check:

    Die Auswertung wird automatisiert mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Ergebnisse sind Anhaltspunkte und ersetzen keine individuelle Beratung.

    Redaktionelle Inhalte. Für einen geprüften Unternehmensblog besteht nach Art. 50 Abs. 4 im Regelfall keine Kennzeichnungspflicht, weil die redaktionelle Verantwortung bei einem Menschen liegt. Ein freiwilliger Hinweis in der Autorenbox ist trotzdem klug – er kostet nichts und beendet die Diskussion, bevor sie entsteht. Die Details dazu im Beitrag zu den Transparenzpflichten.

    Schritt 3: Datenschutzerklärung ergänzen

    Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht, er kommt dazu. Wenn ein KI-Tool personenbezogene Daten verarbeitet – Chatverläufe, E-Mail-Adressen, hochgeladene Dokumente –, gehört das in die Datenschutzerklärung. Sinnvolle Struktur für einen eigenen Abschnitt:

    1. 1
      Welches System wird eingesetzt und zu welchem Zweck?
    2. 2
      Welche Daten fließen hinein?
    3. 3
      Werden die Daten zu Trainingszwecken genutzt? (Wenn nein: ausdrücklich schreiben.)
    4. 4
      Rechtsgrundlage und Speicherdauer.
    5. 5
      Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter geregelt?

    Punkt 3 ist der, den Interessenten tatsächlich lesen.

    Schritt 4: Der Recruiting-Sonderfall

    Das ist die eine Konstellation, bei der aus Pflichtübung Ernst wird. Software, die Bewerbungen automatisiert filtert, sortiert oder bewertet, fällt unter Anhang III und damit in die Hochrisiko-Kategorie. Als Betreiber treffen Sie dann unter anderem:

    • Menschliche Aufsicht: Eine benannte, fachlich geeignete Person muss die Ergebnisse überwachen und überstimmen können.
    • Bestimmungsgemäße Nutzung: Das System nur so einsetzen, wie es der Anbieter vorsieht.
    • Information der Betroffenen: Bewerberinnen und Bewerber müssen wissen, dass ein KI-System an der Entscheidung mitwirkt.
    • Protokollierung: Logs des Systems aufbewahren, soweit sie in Ihrem Einflussbereich liegen.

    Praktischer Rat: Fragen Sie Ihren Bewerbermanagement-Anbieter schriftlich, ob und wo KI-gestütztes Ranking stattfindet. Viele Systeme haben Scoring-Funktionen, die standardmäßig aktiv sind, ohne dass es jemand im Unternehmen weiß.

    Was ausdrücklich nicht nötig ist

    Gegen die Panikmache, die derzeit über LinkedIn läuft:

    • Kein Zertifikat und keine Pflichtschulung mit vorgeschriebener Stundenzahl. Art. 4 verlangt ein angemessenes Kompetenzniveau, keine Prüfung. Mehr dazu im Beitrag zur KI-Kompetenz.
    • Kein amtliches Register und keine Anmeldung für Betreiber niedrigriskanter Systeme.
    • Kein externes Audit und keine Konformitätsbewertung – die trifft Anbieter von Hochrisiko-Systemen, nicht den Betrieb, der ein fertiges Tool nutzt.
    • Keine Kennzeichnung jedes einzelnen Textes, der irgendwann einmal einen KI-Entwurf gesehen hat.

    Wer Ihnen ein vierstelliges "AI-Act-Compliance-Paket" für einen Handwerksbetrieb verkaufen will, verkauft im Wesentlichen die Tabelle aus Schritt 1.

    Die Checkliste in Kurzform

    #AufgabeZuständigAufwand
    1KI-Inventar als Tabelle anlegenGeschäftsführung1–2 h
    2Interne KI-Nutzungsrichtlinie (2–3 Seiten)Geschäftsführung2 h
    3Kurzschulung + Teilnehmerlisteintern1–2 h
    4Chatbot- und Tool-Hinweise auf der WebsiteWebdienstleister0,5 h
    5Abschnitt "Einsatz von KI-Systemen" in der DatenschutzerklärungRechtsberatung prüfen lassen1 h
    6Recruiting-Tools auf Scoring-Funktionen prüfenHR1 h
    7Jährliche WiedervorlageGeschäftsführung15 min

    Und die Website?

    Die Punkte 4 und 5 sind der Teil, der technisch umgesetzt werden muss. Wenn Sie ohnehin an Ihrer Website arbeiten: Transparenzhinweise, eine saubere Datenschutzerklärung und maschinenlesbare Strukturdaten gehen gut zusammen – Letzteres zahlt zusätzlich auf die Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen ein. Wie das funktioniert, steht im Beitrag zu llms.txt und strukturierten Daten. Den aktuellen Stand Ihrer Seite können Sie mit dem GEO-Check prüfen.

    Weiterlesen: EU-KI-Verordnung für KMU: Der Überblick · Transparenzpflichten nach Art. 50 · KI-Kompetenz nach Art. 4

    Quellen

    • Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Art. 4, 26, 50, 99, 113 sowie Anhang III – abrufbar über EUR-Lex
    • Informationsangebote der Europäischen Kommission zum AI Act
    AI Act
    EU-KI-Verordnung
    Checkliste
    Compliance
    KMU

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